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Steuerstreitverfahren

Was ist der größte Irrtum der meisten Steuerzahler?

Wenn die was von mir wollen, müssen die mir das zuerst beweisen!

Leider stimmt dies nicht, denn wenn die Staatsorgane der Meinung sind, dass es so wäre, dann reicht das zuerst einmal aus. Da diese Meinung auch durch "allgemeine" Umstände (Branche, Lebenstil - siehe Kachelmann) beeinflusst sein kann, werden oftmals Fakten nicht mehr gesucht oder berücksichtigt (siehe Kachelmann).

Deshalb kann es leider auch im Steuerrecht bei "Unschuldigen" zu erheblichen Problemen kommen, gegen die man sich dann wirksam wehren muss. Fälle, wie der von "Kachelmann„ gibt es leider auch im Finanzgerichtsverfahren. Es kommen sogar noch erschwerend  drei gewichtige Umstände dazu:

1. Die Richter werden von der gegnerischen Partei (Staat) bezahlt und beurteilt.

2. Es gibt, im Gegensatz zu Zivil-, oder Strafverfahren keine zweite übergeordnete Instanz, denn der Bundesfinanzhof ist eine reine Revisionsinstanz, die nicht darüber entscheidet, ob das vorherige Urteil richtig oder falsch gewesen sein könnt.

3. Ein Großteil der Richter sind ehemalige Finanzbeamte, die manchmal auch noch so denken wie die Steuereintreiber selbst.

Das sollte man bei Zeiten bedenken! Es gibt hier keine Waffengleichheit, deshalb muss man schon besser sein, um trotz dieser Umstände zu gewinnen und sein Recht zu bekommen.

Einige steuerliche Probleme, die wir zur Zufriedenheit unserer Mandanten gelöst haben:

    1. Gewerbliche oder freiberufliche Nebentätigkeit von Ärzten beim FG Düsseldorf
    2. Problem der Umsatzsteuerfreiheit bei Ärzten beim FA Moers
    3. Betriebsaufspaltung bei Ärzten beim FG Düsseldorf
    4. Umsatzsteuerliche Organschaft bzw. Abgrenzung der Betriebe beim FG Köln
    5. Zuschätzung bei Geldspielgeräten und Steuerstrafverfahren beim FG Münster
    6. Nachträgliche Einkünfte und Verjährung beim FG Münster
    7. Begünstigte Betriebsaufgabe oder Tarifbesteuerung beim FG Düsseldorf
    8. Persönliche AfA Berechtigung beim FG Köln
    9. Umsatzsteuerschuld bei Scheingeschäften und Steuerstrafverfahren beim FG Düsseldorf
    10. Umfang und Höhe der Zuschätzungen und Sozialversicherung bei Schwarzlohnzahlungen und Umfang und Bindung einer TV und Steuerstrafverfahren beim FG Dessau
    11. Umsatzsteuerschuld bei Scheinrechnungen und Steuerstrafverfahren FG Offenbach
    12. Gewinnermittlung nach Wechsel Liebhaberei zu betriebliche Tätigkeit und Steuerhinterziehung und Steuerstrafverfahren beim FG Düsseldorf und Finanzgericht Neustadt an der Weinstraße 
    13. Rückwirkung der Verlängerung der Spekulationsfrist beim FG Köln
    14. Übertragung 6b Rücklage bei Betriebsaufgabe beim FG Düsseldorf
    15. Zuschätzung bei geringen formellen Buchführungsmängeln beim FA Düsseldorf
    16. Gewinnneutrale Umwandlung nach dem UmwStG beim FA Geilenkirchen
    17. Abzugspflicht von Vergütungen an ausländische Lieferanten 50a EStG beim FG Brandenburg
    18. Umfang und Höhe der Zuschätzung bei Buchführungsfehlern und Steuerstrafverfahren bei der SteuFA Köln u. FG Köln
    19. Höhe der Zuschätzung bei ungeklärtem Geldverkehr und Steuerstrafverfahren bei der SteuFA Aachen u. FG Köln
    20. Höhe der Zuschätzung bei fehlenden Grundaufzeichnungen und Steuerstrafverfahren beim FG Düsseldorf
    21. Mitwirkung bei Steuerhinterziehung eines Angehörigen bei der StraBu München
    22. Höhe der Zuschätzung und Strafverfahren bei der SteuFA Düsseldorf u. FG Düsseldorf
    23. Zuschätzung und Schwarzlohnzahlungen und Sozialversicherung, Liebhaberei und Steuerstrafverfahren bei der SteuFA Köln u. FG Köln
    24. Scheinunternehmer und Schwarzarbeit einschl. Strafverfahren beim FG Köln
    25. Liebhaberei bei Handel mit Luxusfahrzeugen beim FG Düsseldorf
    26. Ermittlung Abfindungsguthaben Gewerbebetrieb beim LG Bonn
    27. Ermittlung Abfindungsguthaben Freiberufler
    28. ca. 100 wirksame Selbstanzeigen bundesweit
    29. Auswirkung der umsatzsteuerlichen Organschaft bei Landwirten beim FG Köln und BFH in München
    30. Steuerabzug bei Handel mit Software ins Ausland FG Berlin Brandenburg
    31. Gewerblicher Grundstückshandel bei Immobilienmakler Finanzgericht Köln

 

„Die Einkommensteuer hat mehr Menschen
zu Lügnern gemacht als der Teufel.”

Wiliam Rogers

Gangelt-Birdgen

Bahnhofstraße 7e
52538 Gangelt-Birgden

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